Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1997 - 5 StR 194/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4083
BGH, 15.05.1997 - 5 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,4083)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,4083)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 StR 194/97 (https://dejure.org/1997,4083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der zur Begründung des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge von Ecstasy-Tabletten erforderlichen Tablettenanzahl unter Berücksichtigung von deren chemischer Zusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 194/97
    Die unterschiedlichen WirkstoffKombinationen und die Schwankungen in den Wirkstoffkonzentrationen der einzelnen als Ecstasy vertriebenen Tabletten lassen die dafür notwendige ausreichend sichere Feststellung einer Mindestkonzentration pro Tablette, die in der Praxis erfahrungsgemäß nicht unterschritten wird, bisher nicht zu (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96 - zur Veröffentlichung in BGHSt 42, 255 bestimmt).
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 194/97
    b) Im Fall II 14 (UA S. 11, 23) ging es um das Eintreiben von Schulden (vgl. Senat in StV 1996, 662, 663) 'aus vorangegangenen Rauschgiftgeschäften mit unbekannten Drogen'.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 42, 255 darauf verwiesen, die unterschiedlichen Wirkstoffkombinationen und die Schwankungen in den Wirkstoffkonzentrationen der einzelnen als Ecstasy vertriebenen Tabletten ließen die ausreichend sichere Feststellung einer Mindestkonzentration pro Tablette, die in der Praxis erfahrungsgemäß nicht unterschritten werde, nicht zu (aaO. S. 267; ebenso BGH StV 1997, 406 in einem Fall von "500 Ecstasy-Tabletten mittlerer Qualität").
  • KG, 12.02.1999 - 1 HEs 13/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus,

    Der Bundesgerichtshof hat in StV 1997, 406 eine Menge mit 500 Ecstasy-Tabletten mittlerer Qualität noch nicht als nicht geringe Menge im Sinne des Verbrechenstatbestandes des 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angesehen (vgl. auch BGHSt 42, 255 ) Das gilt erst recht bei 473 Ecstasy-Tabletten, über deren Qualität bisher lediglich die vorbezeichnete Einschätzung des G. bekannt ist.
  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

    Es bedarf deshalb einer konkreten Bestimmung des Wirkstoffgehalts nach den oben dargelegten Grundsätzen (vgl. BGH StV 1997, 406 bezüglich Ecstasy "mittlerer Qualität"), und zwar auch dann, wenn die Anzahl der Tabletten feststeht (BGH a.a.O.; BGHSt 42, 255/267).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 4St RR 8/01

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auf solche Feststellungen kann auch nicht dann verzichtet werden, wenn Gegenstand der Betäubungsmittelgeschäfte jeweils eine bestimmte Anzahl von Ecstasy-Tabletten waren (vgl. hierzu grundsätzlich BGHSt 42, 255/267; BGH StV 1997, 406 ; Weber BtMG § 29a Rn. 88).
  • OLG Koblenz, 17.07.2000 - 1 Ws 391/00

    Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittel Verfassungsmäßigkeit Rückwirkungsverbot

    Die Einfügung einzelner Betäubungsmittel in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG durch Rechtsverordnung stellt nur eine zulässige Spezifizierung der im Wesentlichen durch formelles Gesetz geregelten Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes dar (für die Betäubungsmittel MDMA und MDE ausdrücklich BVerfG, StV 97, 406).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht